Pressemeldung vom der FDP Stadtratsfraktion vom 10. Mai 2007

Koppius: Einstellung von Stadtteilhelfern nicht behindern!

Kein Verständnis für die Machtspiele des städtischen Personalrates hat Walter Koppius, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Stadtratsfraktion und stellvertretender Ortsvorsteher in Laubenheim. Das kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht formulierte Mitbestimmungsrecht dürfe nicht dazu führen, dass die Einstellung von Stadtteilhelfern verhindert werde, wie dies jetzt in einigen Mainzer Stadtteilen der Fall sei. Koppius: „Auch in Laubenheim sollte demnächst ein Stadtteilhelfer seine Arbeit aufnehmen. Der vorgesehene Kandidat freut sich schon auf seine Tätigkeit und darauf, im Stadtteil helfen zu können. Er wird nun durch das Verhalten des Personalrates bitter enttäuscht werden“. 

Die Tätigkeiten der Stadtteilhelfer seien eindeutig nur gemeinnützig und als zusätzlich zu den von der Stadt zu leistenden Arbeiten anzusehen. „Somit sind genau die Voraussetzungen erfüllt, die an die so genannten Ein-Euro-Jobber gestellt werden“, unterstreicht Koppius. Der Personalrat müsse auch bedenken, dass für diese Menschen in der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit auch der Kontakt zur Außenwelt wichtig sei und sie die Bestätigung bekämen, noch gebraucht zu werden. Die Helfer sähen die Tätigkeit nicht als Belastung, sondern als Chance, sich beweisen zu können, um über die dann möglichen Kontakte auch wieder eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. „Ich hoffe, dass der Streit rasch beigelegt wird und die Stadtteilhelfer umgehend ihre Tätigkeit in den Stadtteilen beginnen können“, so Koppius. 


V. i. S. P.

Dr. Christian Hecht, 
Geschäftsführer der FDP-Stadtratsfraktion 
Rathaus, 55116 Mainz 
www.fdp-mainz.de